VdS Prüfungen

Fehler an elektrischen Anlagen zählen zu den häufigsten Ursachen für Brände.
Insbesondere bei Gebäuden mit hohen Sachwerten und im Industriebereich wird daher im Versicherungsvertrag die Klausel 3602 vereinbart.

Damit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, seine elektrische Anlage regelmäßig durch einen unabhängigen, von der VdS-Schadenverhütung geprüften und anerkannten Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Die Prüfergebnisse und eventuelle Mängel werden in einem Befundschein zusammengefasst, den der Versicherungsnehmer seinem Versicherer übergibt.

Unterlassene Prüfungen oder nicht fristgerecht abgestellte Mängel berechtigen den Versicherer im Schadensfall Leistungen zu kürzen oder zu verweigern.

Der positive Nebeneffekt bei einer jährlichen Prüfung besteht darin, dass Probleme häufig schon in der Entstehungsphase erkannt werden. Somit wird nicht nur die Gefahr eines Brandschadens, sondern auch die eines unerwarteten Betriebsausfalls deutlich reduziert.

Hinweis:
Die VdS-Prüfung ist eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Sonderprüfung. Sie ersetzt nicht die Prüfung der elektrischen Anlage nach DGUV-Vorschrift 3 sondern baut auf diese auf.